FFH - Flora Fauna Habitat

Zukunft mit Natur!
DER RÜGANER und eine Gruppe Personen machen in letzter Zeit massiv und mit zweifelhaften Argumenten Stimmung gegen die Nachmeldung der FFH-Gebiete. Meldungen wie - man dürfe dann in der Schaabe nicht mehr baden - sollen die Rüganer bewegen, ihre Unterschrift zu einer "Volksinitiative" zu geben. Was die Betreiber dazu bewegt, bleibt ein Rätsel, denn gerade diese leben vom Tourismus. Touristen aber kommen in Regionen mit intakter Umwelt und sie kommen gerade wegen der Natur, die derzeit auf Rügen gerade noch vorhanden ist.

Hier einige Informationen zu FFH:

Lt. Aussagen des Umweltministers, Herrn Prof. Dr. Methling, stellt allein die Benennung der FFH-Gebiete keinen Schutzstatus dar. Die Erhaltung der Refugien wird durch nationales Recht erfolgen, d. h., nicht in Brüssel sondern durch die hier zuständigen Behörden muss entschieden werden, welcher Schutzstatus für welche Region angemessen ist, um die vorhandene Natur zu erhalten. Ein großer Teil der bereits genannten und der nachgemeldeten Gebiete hat ohnehin einen nationalen Schutzstatus wie Nationalpark, Bioshärenreservat etc. Selbst der neu aufgenommene Greifswalder Bodden ist seit 10 Jahren Vogelschutzgebiet (hat also auch eingeschränkte Nutzung). Ausdrücklich wird betont, dass alle bestehenden legalen und bereits genehmigten Nutzungen Bestandsschutz haben, also weiterhin in gleicher Form genutzt werden können. Bei künftigen Projekten muss eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen, ob durch die beabsichtigte Nutzung ein erheblicher Eingriff in die Natur zu erwarten ist. Für das Bewertungsverfahren haben die zuständigen Naturschutzbehörden 3 Wochen Zeit - keine Frist, die ein Bauprojekt wirklich beeinträchtigen würde. Bleibt zu hoffen, dass die Auslegung "erheblicher Eingriff" der Behörden vor Ort wirklich im Sinne der Natur erfolgt. Die bisherigen Erfah-
rungen sind häufig andere, wie unsere www.sorgenkind-ruegen.de zeigt.
Auch Fischerei und Landwirtschaft sind weiterhin möglich. Einschränkungen, die hier bestehen, sind nicht aufgrund der FFH-Ausweisung erfolgt. So dürfen heute nur ca. 20 % der Rohrflächen geschnitten werden, was ursprünglich nicht so beabsichtigt war. Es macht keinen Sinn, das Rohr in Polen und im Donaudelta zu kaufen, weil es vorort nicht mehr geerntet werden darf. Dieser Mißstand ist nicht das Ergebnis von FFH, sondern von fehlerhafter Umsetzung unserer Behörden in der Vergangenheit. Fischer und Bauern haben seit Generationen mit der Natur gelebt - und sie genutzt - sie dabei aber nicht vernichtet.
Auch für touristische Nutzungen gilt Bestandsschutz. Zum Teil wurden aus den FFH-Gebieten Häfen herausgenommen (z. B. Ralswiek, Breege, Lauterbach u. a.), da in diesen Bereichen ohnehin keine Voraussetzungen für FFH vorhanden sind.

Ab Mitte August bis Ende November findet die öffentliche Beteiligung statt. Info-Material, Karten mit nachgemeldeten Gebieten etc. sind in den zuständigen Ämtern oder bei der unteren Naturschutzbehöre erhältlich. Nehmen Sie Einsicht in die Unterlagen und äußern Sie Ihre Bedenken. Es ist durchaus möglich - wenn begründet - Gebiete herauszunehmen. Aber bitte, liebe Rüganer, fragen Sie nach und prüfen Sie, bevor Sie Ihre Unterschrift für die fragwürdige Volksinitiative geben! Nicht nur Sie, auch Ihre Kinder und Enkel sollen auf Rügen noch leben können. Dazu gehört nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern vor allem saubere Gewässer, intakte Wälder und Luft, die man atmen kann.

Anmerkung:
Der Durchschnitt der (bisher) gemeldeten Fläche liegt in der Europäischen Union bei 13,7 % (Landfläche), in Deutschland bei 6,7 % und in Mecklenburg Vorpommern bei 4,7 %. Das ist die drittletzte Position, und das als "Land der Seen" und mit der niedrigsten Bevölkerungsdichte.

November 2006