NSG Granitz II |
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Die Schandtat in der Granitz / Binz
Am 23. Mai 2003 erreichte mich morgens telefonisch der Hilferuf einer Hamburgerin, die am Fischerstrand Binz spazieren ging: "Am Beginn der Granitz fallen herrliche Buchen - wie ist sowas möglich?!" Innerhalb der nächsten Stunde glühte mein Telefon, bis ich über Bergen, Rostock und Binz den (Un)Verantwortlichen ermittelte, der Ende Mai, wo kein Baum mehr fallen darf, ca. 10 gesunde Buchen fällen läßt. Abt.- Leiter Maier der B V V G Rostock versuchte mich mit groben Lügen von der Richtigkeit seiner Tat zu überzeugen. Alles wäre abgesichert - man würde nur "verkehrssichernde Maßnahmen" durchführen (Bäume entnehmen, die Passanten gefährden). Von Umweltamt und Landschaftspflege-Behörden wurde das umgehend dementiert und dieser Frevel sofort gestoppt. Der Land-schaftspflegeverband teilte mit: "Vor 2 Jahren haben wir eventuell gefährdende Bäume entfernt. Eine weitere Sicherungspflicht besteht nicht." Das Nationalpark- |
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dessen veranlasste die BVVG eine Hangrodung. Wohl wissend, dass es ein Biosphären- reservat ist und dass von März bis September solche Arbeiten (vor allem zum Schutz der Tiere) nicht durchgeführt werden dürfen. Dieser Fall zeigt, dass selbst dann, wenn kleinere Arbeiten an Bäumen, Hecken und Büschen genehmigt werden, grundsätzlich Kontrollen stattfinden müssen, weil ungezählte Frevel in der Vergangenheit zeigen, wie "großzügig" derartige Genehmiungen ausgelegt werden. Es reicht nicht, bei Erteilen der Zustimmung auf vorsichtiges Arbeiten hinzu- weisen, es hat, im Leninschen Sinne: "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!", die Aufsichtspflicht durch die Behören wahrgenommen zu werden! Inzwischen (12. 06. 2003) haben wir erfahren, dass keine Strafanzeige gegen die BVVG gestellt wurde. Im Gegenteil! Das Fällen in der Granitz geht weiter - lesen Sie die |
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