Fortsetzung - Zirkow

Am 14. Juli 2003 um 8.00 h soll(t)en die gesunden Kastanien von Zirkow fallen!
Der Obergerichtsvollzieher, Herr Jäschke (gleichzeitig Gemeindevertreter von Zirkow) hatte die Fällung bis zum 30. Juni angeordnet mit dem Hinweis, sollte die Gemeinde bis dahin die Bäume nicht gefällt haben, werde er dies veranlassen, dann aber wird es teurer. Er hat nun als Termin den 14. Juli, 8.00 Uhr festgesetzt. Das Landesnaturschutzgesetz,
§ 34 (das das Fällen von Bäumen in der Vegetationszeit - März bis Sept. - verbietet) interessiert Obergerichtsvollzieher Jäschke nicht. In der Gemeindeversammlung wies Herr Jäschke lapidar darauf hin, dass alle, die es wollen, der Fällung zusehen können
.
Unsere Fragen an Herrn Jäschke:
Wie kann ein Gemeindevertreter der Verschandelung des Ortsbildes zustimmen?
Warum wird es teurer, wenn Sie diese Fällung in Auftrag geben? Sie können auch Preisverhandlungen führen und ein kostengünstiges Angebot wählen. Es wäre Ihre Pflicht, für Ihre Gemeinde kostengünstig zu agieren. Ihre Ankündigung läßt anderes vermuten.
Warum haben Sie es mit der Fällung so eilig, dass Sie nicht einmal die Vegetationszeit der Bäume abwarten können?
Was ist der Grund für diese sofortige Amtshandlung? Worin besteht die Gefahr, die hier im Verzug sein soll?
Solchen Einsatz, Herr Jäschke, würde sich jeder Gläubiger beim Einbringen seiner berechtigten Forderungen wünschen. (Da sind unsere Erfahrungen andere.)

Wir werden deshalb unsere Aktivitäten zur Rettung der Bäume mit allen demokratischen Mitteln fortsetzen, hoffen aber weiterhin auf die Einsicht der klagenden Partei!

Kleiner Erfolg: 14 Tage Aufschub!

Nach einer Entscheidung des Gerichtes von heute (10. 7. 2003) musste Obergerichtsvoll-
zieher Jäschke das von ihm mit der Fällung der Kastanien beauftragte Unternehmen zurückrufen, da Herr Jäschke gar nicht zuständig ist. Somit haben die Kastanien erneut 14 Tage gewonnen. Unabhängig davon laufen Verhandlungen mit der klagenden Partei, um diese gegen Zahlung einer Summe zum Verzicht auf die Durchsetzung des Urteils zu bewegen.
Desweiteren hat sich herausgestellt, dass die Fällgenehmigung vom Amt Bergen Land, Ordnungsamtsleiter, Herrn Marxsen, erteilt wurde, der nach der seinerzeit geltenden Baumschutzverordnung gar nicht zuständig war, sondern die Bürgermeisterin von Zirkow. Deren Einverständnis zur Fällung gab und gibt es bis heute nicht. Es drängt sich die Frage auf: Ist ein rechtskräftiges Urteil, das auf falschen Vorentscheidungen basiert, wirklich rechtens???
Wenn man sich künftig so engagieren würde, wo man zuständig ist, wäre für die Bürger (und Steuerzahler) manches leichter.

Unrechtmäßige Fällgenehmigung - nichtig ???

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte am 16. 7. 2003, dass nach der seinerzeit gültigen Baumschutzverordnung der Bürgermeister zuständig war. Dadurch wird ersichtlich, dass Herr Marxsen seine Kompetenz überschritten hat. Es wird nun die Nichtigkeit dieser Fällgenehmigung geprüft.
Die bisher geführten Verhandlungen mit den Bewohnern des nebenstehenden Hauses, doch noch auf die Fällung zu verzichten, brachten keinen Erfolg. Mein persönliches Anschreiben, indem wir vorschlugen, bauliche Maßnahmen zum Schutz ihres Hauses vornehmen zu lassen, blieb unbeantwortet.
Es wäre wünschenswert, dass sich nun Landrätin und Naturschutzbehörden für den Erhalt der Zirkower Kastanien einsetzen. Die bisherige Verfahrensweise müsste dazu verpflichten.

25. 08. 2003 - Stand der Dinge

Wie man uns mitteilte, bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde, dass die Fällgenehmigung rechtswidrig ist und aufgehoben werden müsste, aber trotzdem ist sie nicht nichtig! Wenn Sie das als "Normalbürger" nicht nachvollziehen können, so liegt das nicht an Ihnen. Fakt ist: Der Ausgang für die Kastanien ist nach wie vor offen, sie sollen bis Ende September fallen. Ein Hilfe-Aufrug an die Landrätin, Frau Kassner, blieb unbeantwortet. Heute teilte uns die Zirkower Bürgermeisterin mit, dass der Gemeindevertreter, Herr Jäschke, zurückgetreten ist.